Elektrosicherheit: VEFK für Ihr Unternehmen
Verantwortung übernehmen.
Klarheit schaffen.
Wir unterstützen Sie mit externer VEFK, Elektrosicherheitskonzept und GAP-Analyse; passend zu Ihrem Unternehmen.
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VEFK-FAQ

Was ist eine VEFK?

Eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) übernimmt die ansonsten dem Unternehmer obliegende Fach- und Aufsichtsverantwortung im Unternehmen, einer Abteilung oder einem Bereich.

Muss oder sollte man als Unternehmer eine VEFK bestellen?

Regulär trägt der Unternehmer bzw. Geschäftsführer eines Unternehmens die volle Verantwortung, nicht nur für den elektrotechnischen Arbeitsschutz. Nach § 13 ArbschG kann der Arbeitgeber “zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.“; der Arbeitgeber kann also diese Verantwortung und die damit verbundenen Aufgaben abgeben. Dies ist auch sehr sinnvoll, insbesondere wenn der Arbeitgeber

  • selbst keine Kapazitäten hierfür frei hat,
  • keine Elektrofachkraft ist und sich damit wenig auskennt oder
  • seinen Fokus ganz auf andere Aufgaben lenken muss oder möchte.

Es ist dem Arbeitgeber selbst überlassen, ob er die volle Verantwortung für alle elektrotechnischen Sicherheitsanforderungen selbst tragen möchte oder ob er hierzu eine geeignete Elektrofachkraft “bestellt”, wie es offiziell heißt.

Muss ich hierfür eine ganze (neue) Arbeitsstelle schaffen?

Die Schaffung einer vollen Stelle ist nicht zwingend notwendig. Es ist im Vorfeld zu ermitteln, welchen Umfang die Aufgabe der Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) in etwa einnehmen wird. Diese Stundenzahl kann man einem bestehenden Mitarbeiter für die Erfüllung dieser Tätigkeit als Teil seines Aufgabengebietes übertragen. Allerdings muss dieser auch diesen Umfang zur Verfügung haben; dies ist auch keine nachrangige Tätigkeit, welche man “auch noch nebenzu erledigen muss”.

Muss die VEFK überhaupt ein Angestellter sein?

Nein, die Aufgabe der VEFK kann auch ein externer Anbieter übernehmen. Dies kann gerade bei kleinen Unternehmen auch sinnvoll sein.

Kann man jede Elektrofachkraft zur Verantwortlichen Elektrofachkraft ernennen?

Nein, hier gibt es mehrere Anforderungen. Zuallererst muss die betreffende Person dies freiwillig tun; niemand kann gegen den eigenen Willen zur VEFK gemacht werden. Außerdem müssen auch fachliche Anforderungen erfüllt werden. In der Regel muss die VEFK mindestens Meister, Ingenieur oder Techniker der Elektrotechnik sein. Besonderes Augenmerk ist auch auf die persönliche Eignung zu legen; eine elektrotechnische Fachkompetenz ist natürlich sehr gut, reicht aber alleine nicht aus.

Hält dann die VEFK einfach nur den Kopf hin?

Hier darf man nicht mit nur “Ja” antworten, auch wenn dies ein zentral wichtiger Punkt ist. Die Verantwortliche Elektrofachkraft hat die Fach- und Aufsichtsverantwortung; die unternehmerische volle Verantwortung für alle Elektrotechnischen Arbeiten und Einrichtungen und damit auch für die gesamte elektrotechnische Sicherheit im Arbeitsschutz. Betroffen sind also nicht nur Elektrofachkräfte, sondern auch Elektrotechnisch unterwiesene Personen sowie alle Mitarbeiter und Besucher. Wenn ein Unfall im Zusammenhang mit dem Versagen der Elektrosicherheit geschieht, ist die VEFK dafür verantwortlich. Sie übernimmt die volle unternehmerische Verantwortung, hat damit aber auch die volle unternehmerische Entscheidungsgewalt. Sie ist also in Punkto Elektrosicherheit sowohl weisungsbefugt (gegenüber allen Mitarbeitern, auch allen Führungskräften) als auch frei jeglicher Weisung; niemand kann der VEFK eine Anweisung für ihren Verantwortungsbereich erteilen.

Wie weit geht die Kompetenz der VEFK?

Ganz krass gesagt: Wenn die VEFK sagt “Wir halten hier die Produktion an, ich kann es nicht verantworten, dass hier weitergearbeitet wird”, dann ist das so. Dies ist aber selten und der allerletzte Schritt und tatsächlich der Worst Case. Zudem ist die Grenze der Entscheidungsgewalt einer VEFK dort erreicht, wo es nicht mehr um Elektrosicherheit geht. Die VEFK kann nicht entscheiden, welche Produkte gefertigt werden, oder andere unternehmerische Entscheidungen treffen.

Wie läuft die Ernennung einer VEFK ab?

Sie sollten sich als Unternehmer mit einem potentiellen Kandidaten zusammensetzen. Es muss auch schlicht die Chemie stimmen, denn Sie arbeiten miteinander. Bevor Sie jemanden zur VEFK bestellen, sollte ein Rahmen des Verantwortungsbereichs definiert werden: Um was alles geht es überhaupt? Ist es nur eine Produktionslinie, oder die ganze Produktion? Nur um einen Standort oder um mehrere? Geht es nur um die Anlagen oder auch um die Gebäudeinstallation? Wenn es zu einer Bestellung zur VEFK kommt, sollten Sie auch gemeinsam ein Budget festlegen, über welches die VEFK eigenverantwortlich entscheiden kann. Dies schafft Rechts- und Arbeitssicherheit für Sie beide.

Bietet die TCS externe VEFKs nur interim an?

Nein. Zwar sind sehr viele Projekte auf Interim ausgelegt, es gibt aber auch die Option der kontinuierlichen Partnerschaft. Auch eine Erweiterung von Interim auf Dauerhaft ist grundsätzlich denkbar. 

Wann ist der Einsatz einer externen VEFK sinnvoll?
Insbesondere wenn intern keine geeignete Person zur Verfügung steht, eine bisherige VEFK ausscheidet, neue Standorte oder Bereiche entstehen, eine Restrukturierung ansteht oder eine eigene Vollzeitstelle wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

Kann eine VEFK dauerhaft extern bestellt werden?
Ja. Eine externe VEFK muss keine reine Übergangslösung sein. Die Funktion kann dauerhaft extern wahrgenommen werden, sofern Verantwortungsbereich, Befugnisse, Schnittstellen und organisatorische Einbindung eindeutig geregelt sind.

Was ist der Unterschied zwischen Interim-VEFK, dauerhafter externer VEFK und Hybridmodell?
Eine Interim-VEFK überbrückt einen begrenzten Zeitraum. Bei der dauerhaften Lösung bleibt die Funktion langfristig extern. Beim Hybridmodell übernimmt die externe VEFK zunächst die Verantwortung, entwickelt die Strukturen weiter und bereitet parallel eine interne Nachfolge vor.

Welche Aufgaben übernimmt eine externe VEFK?
Die konkrete Aufgabe richtet sich nach dem vereinbarten Verantwortungsbereich. Dazu können insbesondere die Organisation der Elektrosicherheit, Fachaufsicht, Qualifikationen und Unterweisungen, Prüforganisation, Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsvorgaben sowie die dazugehörige Dokumentation gehören.

Welche Befugnisse benötigt eine externe VEFK?
Verantwortung und Entscheidungsbefugnis müssen zusammenpassen. Die externe VEFK benötigt innerhalb ihres Verantwortungsbereichs die erforderlichen fachlichen Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten sowie Zugang zu den relevanten Informationen.

Kann die Geschäftsführung ihre Verantwortung vollständig auf eine externe VEFK übertragen?
Nein. Eine externe VEFK ist kein Instrument, mit dem die Unternehmensleitung ihre Verantwortung vollständig „nach außen“ verlagert. Sie ermöglicht der Geschäftsführung vielmehr, die elektrotechnische Fachverantwortung qualifiziert zu organisieren und ihrer Organisationsverantwortung nachzukommen.

Wie wird eine externe VEFK sinnvoll in das Unternehmen eingebunden?
Vor der Bestellung sollten Ausgangslage und Zielsetzung analysiert sowie Verantwortungsbereich, Befugnisse und Schnittstellen definiert werden. Anschließend werden vorhandene Strukturen bewertet, erforderliche Maßnahmen priorisiert und verbindliche Kommunikations- und Kontrollprozesse etabliert.

Kann eine externe VEFK später an eine interne VEFK übergeben?
Ja. Gerade ein Hybrid- oder Interimmodell kann gezielt darauf ausgerichtet werden, eine geeignete interne Person aufzubauen. Die spätere VEFK wird dabei schrittweise in Strukturen und Entscheidungen eingebunden, sodass eine geordnete Übergabe möglich wird.

Was ist der Unterschied zwischen einer GAP-Analyse und einem Elektrosicherheitskonzept?
Die GAP-Analyse zeigt Ihren Stand der Elektrosicherheit und welche Lücken bestehen. Das Elektrosicherheitskonzept beschreibt, wie Sie Ihre Elektroorganisation aufstellen und die erforderlichen Maßnahmen umsetzen können.


Ist eine GAP-Analyse auch bei bestehender VEFK und Elektroorganisation sinnvoll?
Ja. Neue Anlagen, Personalwechsel oder veränderte Abläufe können Lücken entstehen lassen. Ein Blick von Außen hilft Ihrer VEFK, Handlungsbedarf zu erkennen und Verbesserungen gezielt anzugehen.


Welche Unterlagen und Ansprechpartner werden für eine GAP-Analyse benötigt?
Typisch sind Organigramme, Bestellungen, Qualifikationsnachweise sowie Arbeits- und Prüfunterlagen. Ansprechpartner sind Unternehmensleitung, VEFK bzw. betriebliche Fachverantwortliche. Was konkret benötigt wird, stimmen wir vorab ab. Auch fehlende Unterlagen gehören zur Bestandsaufnahme.


Welche Ergebnisse erhalten wir aus einem Elektrosicherheitskonzept?
Ein auf Ihren Betrieb abgestimmtes Organisationskonzept mit klaren Rollen, Zuständigkeiten und Abläufen. Dazu kommt ein priorisierter Umsetzungsplan als Grundlage für Ihre nächsten Entscheidungen.


Wer setzt die Maßnahmen um, und wie werden Prioritäten festgelegt?
Ihr Unternehmen organisiert die Umsetzung. Gemeinsam legen wir Prioritäten, Verantwortliche und nächste Schritte fest. TCS kann die Umsetzung bei Bedarf gesondert begleiten.

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